Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ offenbart ein Jahr nach Inkrafttreten so manche Rechtsunsicherheit. Ein hochkarätiger Expertenkreis debattierte beim 22. Eppendorfer Dialog am 11. April 2018 die bisher gemachten Erfahrungen. Dabei standen insbesondere die Verunsicherung von Ärzten und Krankenkassen, die hohen Erwartungshaltungen der Patienten, Lieferengpässe und Fragen der Preisgestaltung im Mittelpunkt.