Allgemeine Anlieferbedingungen der Fa. Pohl-Boskamp GmbH & Co. für Hohenlockstedt und Dägeling

 

1. Einführung/Geltungsbereich

Die Allgemeinen Anlieferbedingungen der Fa. Pohl-Boskamp GmbH & Co. sollen einen reibungslosen Ablauf der Warenannahme bei Anlieferung per Spedition sicherstellen. Deshalb sind die folgenden Anlieferbedingungen zu beachten.

2. Anlieferorte

Die Fa. Pohl-Boskamp verfügt über mehrere Anlieferadressen:

a) Kieler Str. 11, 25551 Hohenlockstedt
b) Kaddenbusch 4, 25578 Dägeling
c) Kaddenbusch 5, 25578 Dägeling
d) Kaddenbusch 11, 25578 Dägeling
e) Eichenweg 8, 25578 Dägeling

In unseren Bestellungen werden durch die Abteilung „Einkauf & Materialwirtschaft“ die Anlieferadressen genau bestimmt.

3. Anlieferzeiten

Wenn keine anderen Anlieferzeiten mit der Abteilung „Einkauf & Materialwirtschaft“ vereinbart wurden, gelten die nachfolgenden Zeiten: 

Montag bis Donnerstag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr 
Freitag: 7:00 Uhr bis 12:00 Uhr 

Das Betriebsgelände ist spätestens 30 Minuten nach Ende der Anlieferzeit zu verlassen. 

4. Betriebliche Bestimmungen 

Das Betriebsgelände darf nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Wegen und Flächen befahren werden. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf dem Gelände beträgt 10 km/h. Das Abstellen von Fahrzeugen und Anhängern auf dem Gelände und entlang der Zufahrt ist untersagt.

Ladeaktionen auf dem Betriebsgelände werden ausschließlich durch Betriebspersonal mit betriebseigenen Fahrzeugen vorgenommen. 

5. Pack-, Liefer- und Kennzeichnungsvorschriften des Transportgutes 

Sämtliche Güter sind auf neuwertigen Europaletten (Abmessungen 1.200 mm x 800 mm) anzuliefern (Ausnahmen sind BigBags auf Industriepaletten [ebenfalls neuwertig] und IBC`s). Übertoleranzen der Ware je Palettenseite werden nicht gestattet. Ausnahmen müssen vor der ersten Lieferung mit unserer Abteilung „Einkauf & Materialwirtschaft“ abgestimmt werden.

Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Die Rücknahmeverpflichtung des Verkäufers für die Verpackung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die maximale Höhe des Transportgutes inkl. der Europalette darf die Höhe von 1.600 mm nicht überschreiten. Das Gewicht des Transportgutes inkl. der Europalette in Höhe von 700 kg darf nicht überschritten werden (Ausnahmen BigBags und IBC´s).

Einzelne Gebinde (Kartons, Fässer etc.) auf der Palette dürfen das Gewicht in Höhe von 15 kg nicht überschreiten. Die Anzahl der Gebinde auf der Palette und der Stückinhalt pro Gebinde sollte möglichst gleichbleibend sein. Ausnahmen müssen vor der ersten Lieferung mit unserer Abteilung „Einkauf & Materialwirtschaft“ abgestimmt werden. 


Jede Einheit ist mindestens gekennzeichnet mit: 

  • Auftraggeber: Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG 
  • Lieferant: Name Lieferant 
  • Materialnummer Lieferant 
  • Materialnummer Pohl-Boskamp 
  • Materialbezeichnung 
  • Chargenbezeichnung Lieferant 
  • Menge 
  • Kartonnummer 


Jede Palette ist mindestens gekennzeichnet mit: 

  • Auftragsnummer: 
  • Auftraggeber: Pohl-Boskamp GmbH & Co. KG 
  • Materialnummer Pohl-Boskamp 
  • Materialbezeichnung 
  • Paletten Nummer 
  • Gesamtpalettenanzahl 
  • Anzahl Einheiten auf Palette 


6. Lieferpapiere 

Die Auftrags- und Positionsnummern des Lieferanten und die Bestell-, Positions- und Materialnummer von Pohl-Boskamp GmbH & Co.KG sowie die Stückzahl/Menge sind auf allen Papieren zu vermerken. Ggf. sind Herstelldatum der Chargen und Chargennummer zusätzlich aufzuführen. Teil-/Restlieferungen aus einem/r Auftrag/Charge sind auf den Lieferpapieren als solche deutlich kenntlich zu machen. Das Fehlen ordnungsgemäßer Begleitpapiere berechtigt zur Annahmeverweigerung.  

Das Fehlen ordnungsgemäßer Begleitpapiere berechtigt zur Annahmeverweigerung.

7. Haftung 

Bei Verstößen gegen die Anlieferbedingungen oder drohender Gefährdung des Personals durch unsachgemäße Anlieferung kann die Annahme verweigert werden. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verkäufers bzw. des Transporteurs. Sollte die Annahme trotz Verstöße gegen die Anlieferbedingungen erfolgen, dann gehen die dadurch entstandenen Kosten der Mehrarbeit unserer Mitarbeiter (z. B. Abpacken der Palette) zu Lasten des Verkäufers bzw. des Transporteurs. 

8. Weitere Informationen
Die Abteilung „Einkauf & Materialwirtschaft“ steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Adresse: Kieler Str. 11, 25551 Hohenlockstedt
Telefon: 04826/59-589
Email: Einkauf@pohl-boskamp.de

 

Stand 2022